AGB

Bei Auftragsvergabe an Philip Andor (nachfolgend Auftragnehmer genannt) kommt folgender Werkvertag mit dem Auftraggeber zustande:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist das schriftliche Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber, der dieses durch schriftliche Auftragsvergabe (E-Mail) bestätigt. Zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers, die sich durch die schriftliche oder mündliche Auflistung der Lieferungen und Leistungen ergeben.

(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2 Vergütung

(1) Die Vergütung für die unter § 1 Ziffer 1 genannten Leistungen beträgt den mündlich und / oder schriftlich festgelegter Preis in EUR.

(2) Bei Auftragserteilung ist generell der Betrag via Vorkasse komplett zu bezahlen.

§ 3 Termine und Fristen

(1) Ausführungstermin ist der vereinbarte Termin. Sofern die Dauer der Ausführung ausdrücklich vereinbart wird, ist der Auftragnehmer natürlich bestrebt die Ausführung schnellstmöglich umzusetzen. Über den Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber benachrichtigt.

(2) Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

(3) Bei Terminverzögerungen durch Vorgewerke oder durch den Auftraggeber verlängert sich die Frist der Termine für den Auftragnehmer entsprechend.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und / oder der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der durch Dritte einzuhaltenden Terminen und abgesprochenen Beschaffenheit der Vorarbeiten/ Lieferungen/Leistungen (Vorgewerke oder bestehende Anschluss-stellen etc.)

§ 5 Abnahme

(1) Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt.

(2) Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist der Auftragnehmer  verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen. Dies befreit den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht.

§ 6 Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 8 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 90 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

§ 10 Informationspflicht gemäß "§ 36 VSBG"

Der Auftragnehmer beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

(2) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Amtsgericht in Lübeck vereinbart.

§ 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Bestimmungen, die in diesem Werkvertrag nicht erfasst wurden.

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei besser Stellung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag bzw. bei nicht in diesem Vertrag geregelten Bestand-teilen / Punkten.

§ 13 Schlussvereinbarungen

(1) Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

(2) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages und der anderen Bestandteile/Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(4) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Philip Andor - Brolingstrasse 51, 23554 Lübeck